Erworbene Tickets sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen, können aber übertragen werden, d.h. Sie können sie verkaufen oder verschenken! Hintergrund ist, dass Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen jeder Art bei einem Widerrufs- und Rückgaberecht kaum plan- und wirtschaftlich durchführbar wären. Nach dem Gesetz (gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) sind Verträge über Freizeitdienstleistungen von der Stornierung ausgeschlossen.
Wir weisen auf unserer Homepage und auf den Tickets extra darauf hin, die Karten sind aber übertragbar, d.h. Sie können Sie verkaufen oder verschenken!